Selbst im hektischen Alltag ist es beruhigend zu wissen, dass Sie nicht alleine sind. Die Kosten dafür übernimmt die Pflegekasse!
Unsere Dienstleistungen sind darauf ausgerichtet, maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen Anforderungen anzubieten. Wir stehen Ihnen in verschiedenen Bereichen zur Seite, sei es bei alltäglichen Aufgaben oder der Bereitstellung von emotionaler Unterstützung. Unser engagiertes Team, bestehend aus erfahrenen Fachkräften und einfühlsamen Alltagsbegleitern, setzt sich dafür ein, Ihnen einen sicheren und behaglichen Lebensraum zu schaffen
Als anerkannter Betreuungs- und Alltagsbegleitdienst unterstützen wir pflegebedürftige Menschen im Alltag – zuverlässig, individuell und mit Kostenübernahme durch die Pflegekasse. Folgende Leistungen können wir direkt über Ihre Pflegekasse abrechnen
Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 € durch die Pflegekasse zur Verfügung. Dieser kann für Seniorenbetreuung, Alltagshilfe und haushaltsnahe Unterstützung eingesetzt werden.
Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort, sondern können in der Regel bis 30. Juni des Folgejahres angesammelt werden. Dadurch erhöht sich Ihr verfügbares Budget – und es sind deutlich mehr Betreuungsstunden möglich.
Bei neuem Pflegegrad stehen Ihnen sofort rund vier Stunden monatliche Betreuung zur Verfügung – bei angespartem Guthaben entsprechend mehr.
Wenn der monatliche Entlastungsbetrag von 131 € für die Seniorenbetreuung nicht ausreicht oder mehr Unterstützung im Alltag gewünscht ist, können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 zusätzlich die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
Diese Leistung der Pflegekasse greift, wenn die pflegenden Angehörigen vorübergehend verhindert sind – zum Beispiel durch Krankheit, Urlaub oder eine dringend benötigte Auszeit. In solchen Fällen kann die Betreuung – stundenweise oder ganztägig – auch über die Verhinderungspflege abgerechnet werden.
So lässt sich das Betreuungsangebot flexibel erweitern und individuell an den tatsächlichen Bedarf anpassen.
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können nicht nur Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege nutzen – es besteht auch die Möglichkeit, nicht genutzte Pflegesachleistungen teilweise umzuwidmen.
Das bedeutet: Wird der monatliche Anspruch auf Pflegesachleistungen (z. B. durch einen ambulanten Pflegedienst) nicht vollständig ausgeschöpft, kann ein Anteil davon – bis zu 40 % – für zusätzliche Betreuungs- oder Entlastungsleistungen verwendet werden.
Diese sogenannte Umwidmung (§ 45a SGB XI) bietet mehr Spielraum, wenn im Alltag vor allem Unterstützung bei der Betreuung, im Haushalt oder bei sozialen Aktivitäten gewünscht ist.
Es ist uns eine Herzensangelegenheit Sie in Ihrer Selbstständigkeit zu unterstützen.
Durch die Implementierung unseres Konzepts mit einer Einsatzdauer von mindestens 2 Stunden ermöglichen wir eine persönliche Bindung zwischen Ihnen und Betreuungskraft zu etablieren. Dies gewährleistet stets genügend Zeit für vertrauensvolle Gespräche.
Die Betreuung erfolgt kontinuierlich durch dieselbe Person, wodurch wir konstante Personaleinsätze und somit das Fehlen, ständiger Wechsel oder das Erscheinen neuer Gesichter vermeiden. Dies trägt zusätzlich zur Festigung persönlicher Bindungen bei.
Unsere Priorität liegt auf Ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen. Daher haben Sie die Entscheidungsgewalt über Zeitpläne, Tage und die Art der erbrachten Leistungen. Wir bieten aktivierende Betreuung an, wodurch wir darauf abzielen, Ihre Fähigkeiten zu erhalten und zu fördern.
Unsere Betreuungskräfte sind speziell geschult, deutschsprachig, fest angestellt und stammen aus der näheren Umgebung.
Es liegt uns am Herzen, Menschen schnell und unkompliziert die Unterstützung zukommen zu lassen, die sie benötigen. Dabei vernachlässigen wir jedoch nicht unsere fachliche Kompetenz. Um sicherzustellen, dass dies gewährleistet ist, sind für jeden unserer Unterstützer in der Nachbarschaft folgende Eigenschaften verpflichtend: kontinuierliche Weiterbildung, Zuverlässigkeit und Empathie
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In den Weingärten 140 ,
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Telefon: 01575 6169849
Email: info@herzenshaende-betreuung.de
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